Wir bilden aus

 

Hubarbeitsbühnen sicher bedienen

Arbeitgeber sind verpflichtet, gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV qualifiziertes Personal auszubilden und sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

„Mit der selbstständigen Bedienung von Hebebühnen dürfen nur Personen beschäftigt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in der Bedienung der Hebebühne unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben.“

DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.10

Diese Kenntnisse vermitteln wir:

  • Rechtliche Grundlagen und Vorschriften.
  • Aufbau und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Arbeitsbühnen-Modelle.
  • Aufstellung und Inbetriebnahme der Hubarbeitsbühne am Arbeitsort.
  • Anordnung und Funktion der Bedienelemente.

Praktisches Arbeiten:

  • Einweisung in alle Bedienelemente.
  • Fahren der Arbeitsbühne und Steuern von Bühnenbewegungen.

 

Krane jeglicher Bauart sicher bedienen

Arbeitgeber sind verpflichtet, gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV qualifiziertes Personal auszubilden und sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über die erforderlichen Kenntnisse undFähigkeiten verfügen.

Dies gilt insbesondere für die Bedienung von Kranen, aufgrund ihres hohen Unfallrisikos: Nach § 29 der DGUV Vorschrift 52 dürfen Unternehmen Versicherte nur dann mit dem selbständigen Führen eines Kranes beauftragen, wenn sie in der Kranführung unterwiesen wurden.

Diese Kenntnisse vermitteln wir:

  • Gesetzliche Grundlagen und Unfallverhütungsvorschriften.
  • Vorstellung der Bauarten, Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen von Kranen.
  • Umgang mit Lasten, Arbeiten mit Traglasttabellen.
  • Tragfähigkeit, Aufstellung und Abstützung des Krans.
  • Wartungsarbeiten, Sichtkontrollen und Funktionsproben.
  • Praktische Übungen in der Steuerung von Kranen, an unserem eigenen Fuhrpark.
  • Sicheres Anheben und Absetzen von Lasten.

Krane jeglicher Bauart sicher bedienen

 

Sicheres Anschlagen von Lasten

Arbeitgeber sind verpflichtet, gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der DGUV qualifiziertes Personal auszubilden und sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

„Unternehmer und Unternehmerinnen dürfen mit dem selbstständigen Anschlagen von Lasten nur Personen beauftragen, […] die für das selbstständige Anschlagen von Lasten qualifiziert sind und die der Unternehmerin oder dem Unternehmer ihre Befähigung dazu nachgewiesen haben.“
– DGUV Regel 109-017 Punkt 3.4

Diese Kenntnisse vermitteln wir:

  • Gesetzliche Grundlagen und die Verantwortung eines Aufschlägers.
  • Die Auswahl des richtigen Anschlagmittels für verschiedene Lasten treffen.
  • Ermittlung des Gewichts und der Schwerpunktlage der Last.
  • Sachgemäße Aufbewahrung und Kontrolle der Anschlagmittel, u. v. m.
  • Praktische Ausbildung: Das fachgerechte Anschlagen, Anheben und Absetzen verschiedener Lasten.

Krane jeglicher Bauart sicher bedienen

 

 

 

Bei Interesse, senden Sie uns gerne eine Anfrage für die Ausbildung Ihrer Mitarbeiter:

Giersbach und Stoll GmbH • Brückeseifen 5 • 35713 Eschenburg
Telefon: 02774 92 58 83 7 • E-Mail: info@giersbach-stoll.de • Web: www.giersbach-stoll.de